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Praxisrente für TFAs richtig umgesetzt

Sie sind das Rückgrat einer jeden Tierarztpraxis: die fleißigen TFAs. Sie organisieren den Praxisalltag, beraten die Tierbesitzer, bestellen Medikamente, unterstützen die Tierärztin beim Untersuchen und Operieren: Im besten Fall also Allroundtalente mit Empathie für Mensch und Tier. Wohl dem Chef und der Chefin, die sich auf ein solches Team verlassen können. In der Tierarztpraxis am Roseneck in Vlotho ist das so. Die Inhaberinnen Dr. Marion Wiese-Twele und Dr. Astrid Dorka wissen das zu schätzen. Wie sie mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in ihre Mitarbeiterinnen investiert haben.

Dr. Wiese-Twele: „Für uns ist es selbstverständlich, dass wir die Anschubfinanzierung von 55 EUR anbieten. Wir motivieren unsere Angestellten auch, zusätzlich einen Teil ihres Gehaltes umzuwandeln, um die Absicherung im Alter spürbar zu erhöhen.“ Mit einem geringem Nettoaufwand kann sich die spätere Rente nämlich verdoppeln. Ihr langjähriger Berater TVD Finanz hat die Praxis beraten und das Konzept rechtssicher umgesetzt.

Wie schwer es ist, gutes Personal zu finden und bei der Stange zu halten, das wissen auch die Tarifparteien. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und  der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) sagen dazu:

Um die Attraktivität des Berufs langfristig zu erhalten, einem absehbaren Fachkräftemangel entgegen zu treten und um Planungssicherheit für die tierärztlichen Praxen und Kliniken zu schaffen, haben sich die Verhandlungspartner auf eine 36-monatige Laufzeit (1. Januar 2020 – 31. Dezember 2022) mit einer zweistufigen Anhebung der Gehälter geeinigt.

Zudem ist die Anschubfinanzierung für die Altersvorsorge von 45 EUR auf 55 EUR angehoben worden.

Welche Leistungen sind einer TFA bei der Auswahl eines Arbeitgebers wichtig? Praxismanagerin Jessica Lepa hat da eine klare Vorstellung: „Die Möglichkeit zur gesicherten Altersvorsorge, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, angenehmes Arbeitsklima, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie einen sicheren Arbeitsplatz.“ Und ihre Kollegin Katharina Christ meint: „Gerade als TFA ist es mir besonders wichtig, dass meine Rente später gesichert ist. Ich habe mich bewusst für eine Entgeltumwandlung entschieden, um eine effiziente Rentenvorsorge zu haben. Wenn ich jetzt ein wenig mehr einspare, habe ich deutlich mehr Rücklagen im Alter.“

Die beiden Praxisinhaberinnen Dr. Marion Wiese-Twele (li.) und Dr. Astrid Dorka

Und wenn Praxis und TFA nicht in ihrem jeweiligen Verband organisiert sind? Ist dann der Tarifvertrag bindend?

Am besten sollten Inhaber/innen diesen Gedanken gleich wieder verwerfen. Die Suche nach guten Mitarbeiterinnen wird auch in Zukunft nicht leichter werden. Nur wer sich als Praxis hier eindeutig positioniert und eine positive Arbeitgebermarke aufbaut, wird dauerhaft erfolgreicher sein.

Unabhängig vom Tarifvertrag dürfen alle Arbeitnehmer/innen nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bis zu 276 EUR im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Wem das nicht reicht, der kann zusätzlich noch mal das Gleiche – steuerfrei – aufwenden. Nach dem Gesetz muss der Arbeitgeber seinen Angestellten eine bAV anbieten – und mindestens 15 Prozent des umgewandelten Gehalts (ersparte Sozialabgaben) dazugeben. Der Tarifvertrag hat den Zuschuss sogar auf 20 Prozent festgesetzt. Falls eine Gehaltserhöhung geplant ist, fährt die Praxis mit einer arbeitgeberfinanzierten bAV tatsächlich besser, da hierauf keine Sozialabgaben anfallen. Zu beachten ist lediglich, dass alle Mitarbeiterinnen mit gleichen Funktionen auch gleich zu behandeln sind.