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Quarantäne wegen Corona: FAQs für Tierärzte

Die Sorge um die rasante Verbreitung des Corona Virus nimmt kein Ende: Nach und nach Schließen die Geschäfte,  soziale Kontakte sollen  laut Anweisung vermieden werden und Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter im Home Office arbeiten. Auch die Anfragen zum Versicherungsschutz häufen sich derzeit bei TVD.  Was tun bei Quarantäne? Was genau ist ist versichert? Und was kostet das?

Aus diesem Grund haben wir einmal die häufigsten Fragen aus der Tierärzteschaft zum Thema „Quarantäne“ beantwortet:

Kann ich mich bzw. meine Praxis gegen Quarantäne aufgrund des Corona Virus versichern?

Generell mit einer Praxisausfallversicherung, die Quarantäne mitversichert hat! Im Konzept* sind die Ausfallkosten bei Schließung der Praxis ab dem 2. Tag (normal ab dem 21. Tag) versichert. Es können max. 200.000,- EUR pro Inhaber oder bis zu 450.000 bei Gemeinschaftspraxen abgesichert werden. Leider ist die Kapazität dieses Versicherungskonzeptes schon ausgeschöpft. Es können also derzeit KEINE Praxisausfallversicherungen mehr abgeschlossen werden!

Was genau ist versichert?

Für die Dauer der behördlich angeordneten Schließung der Praxis im Quarantänefall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf der Karenzzeit (2 Tage) ausgezahlt. Es ist für den Versicherungsschutz nicht relevant, ob eine Infektion bei Ihnen selbst oder einem Ihrer MitarbeiterInnen diagnostiziert wird.

Was ist nicht versichert?

Wenn die Behörde ein Sperrgebiet erklärt, wie aktuell in Italien. Gleiches gilt, wenn Sie gerade in einem Land Urlaub machen, welches zum Sperrgebiet erklärt wird und Sie nicht zurückkommen dürfen. Sollten Sie im Urlaubsland selbst infiziert werden, greift der Versicherungsschutz wieder.

Was kostet eine Praxisausfallversicherung inkl. Quarantäne?

Das machen wir an einem Beispiel fest: Eine 40 jährige Tierärztin investiert umgerechnet 55,- EUR monatlich (Leistungen: 100,- EUR pro Tag bzw. 3.000,- EUR pro Monat).

Was ist mit anderem Versicherungsschutz?*

Unfallversicherung: Nein, die Infektionsklausel gilt nicht für Pandemien.

Reiserücktritts-/Abbruchversicherung: Nicht versichert.

Krankenversicherungen** (allg.): Ja, bei Erkrankung der versicherten Person.

Krankentagegeld**: Ja, bei Erkrankung der versicherten Person.

Berufsunfähigkeitsversicherung**: Ja, bei Erkrankung der versicherten Person.

 

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WICHTIGER HINWEIS :

Die Versicherungsgesellschaften haben bereits einen Annahmestopp für derartige Versicherungen ausgesprochen, so dass wir derzeit leider keine Praxisausfallversicherungen mehr anbieten können.

 

* Produkt der Inter

** Quarantäne/Sperrgebiete sind nicht versichert.