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Nachhaltigkeit

Zum 10. März 2021 trat die EU-Verordnung über „nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor” (TVO) in Kraft, mit der Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit geht. Die TVO basiert auf dem EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen.

Nachfolgend möchten wir Sie über unseren Umgang bei TVD mit dem Thema Nachhaltigkeit (ESG) informieren.

 

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken, auch ESG-Risiken genannt, werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Im Rahmen der Auswahl von Produktpartnern berücksichtigt TVD die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Soweit Sie dies ausdrücklich wünschen, werden Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, im Zuge des Beratungsprozesses nicht in die individuellen Empfehlungen einbezogen.

 

Über Art und Umfang der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Für deren Korrektheit ist TVD nicht verantwortlich. Bestehen zu diesen Informationen im Einzelfall Fragen, können Sie sich im Rahmen der Beratung und im Vorfeld eines möglichen Abschlusses an TVD wenden.

 

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, greift TVD aktuell auf die von den Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zurück; auch, sofern diese nur rudimentär vorliegen.