
Zu Beginn der Gründung einer Tierarztpraxis sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
Können Sie diese Frage überzeugend beantworten, so steht der Gründung Ihrer eigenen Tierarztpraxis nicht mehr im Wege!
Die Erstellung eines Businessplans ist substantiell wichtig für Sie selbst als „Fahrplan“, und für die Sicherung der Finanzierung Ihrer Unternehmung. Er ist Grundlage für die Zusage der Bank. Die Berechnung der Rentabilität ist von essentieller Bedeutung und sollte sehr genau durchdacht sein und dargelegt werden können.
Gemeinsam erstellen wir mit Ihnen eine Liste aller Investitionen für Ihr Vorhaben, sodass wir jede Eventualität einplanen können. Der große Vorteil bei Unternehmensfinanzierungen: Geld, das Sie nun im Nachhinein doch nicht benötigen, dürfen Sie vom Kreditvolumen wieder abziehen.
Wir empfehlen die Finanzierung des Unternehmens eher über die Bank als aus dem Privatvermögen. Steuerliche Aspekte hierzu besprechen Sie gern mit Ihrem Gründungs- oder Steuerberater.
In der Einzelpraxis ist man als Freiberufler ohne Rechtsform tätig. Häufigste Rechtsform in Tierarztpraxen mit 2 oder mehr Inhabern ist die GbR. In großen Tierkliniken oder Ausnahmefällen, kann auch eine GmbH infrage kommen.
Auch hier kann Ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt beratend zur Seite stehen.
Grundsätzlich üben Sie als Tierarzt einen Freien Beruf aus und somit ist Ihr erwirtschaftetes Kapital umsatzsteuerpflichtig. Betreiben Sie zusätzlich eine Hausapotheke, sind die Umsätze aus dieser gewerbesteuerpflichtig. Überschreiten Sie mit diesen den Freibetrag und haben beide Finanzströme nicht ausreichend getrennt, färben diese auf Ihre Umsätze aus tierärztlicher Tätigkeit ab!
Derzeit befinden Sie sich als Gründer einer Tierarztpraxis in einer guten Ausgangslage. Der Angebotsmarkt von Tierärzten, die einen Nachfolger suchen, ist größer als die Nachfrage (Stöbern Sie hier doch mal in unseren Angeboten für Tierarztpraxen). Bei einer möglichen Finanzierung erhalten Sie derzeit bei den Banken sehr gute Zinskonditionen, außerdem ist die Finanzierung Ihres Gründungsvorhabens ohne Eigenkapital möglich! (Staatliche) Förderkredite / Förderdarlehen & Co. für Tierärzte, die sich selbstständig machen wollen, sind über die jeweiligen Banken möglich, müssen aber individuell geprüft werden. Da jedes Gründungsvorhaben individuell ist, können wir dazu keine pauschale Aussage treffen.
Beide Möglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile:
Als alleiniger Inhaber entscheiden Sie über Einrichtung, Logo, Website, Angestellte, Arbeitszeiten etc. Sie bestimmen das Fachgebiet der Praxis und können auf Ihrem Gebiet glänzen.
In einer Gemeinschaftspraxis bereichert jeder Mitinhaber die Praxis mit seinen Ideen, seinem Fachgebiet und seinen Präferenzen. Das bedeutet aber auch, dass Sie kompromissbereit sein und aufeinander Rücksicht nehmen sollten.
Unseren Erfahrungen nach ist der Verdienst der selbstständigen Tätigkeit in der Regel um einiges höher als der im Angestelltenverhältnis. Wichtige Faktoren hierfür sind:
Neben der tierärztlichen Tätigkeit kommen für Sie bei einer Praxisgründung eine Reihe organisatorischer Aufgaben hinzu, für die Sie im Studium womöglich nicht ausreichend ausgebildet wurden. Unterstützung beim Management kann ein Partner bieten, der zentral mehrere Praxen organisiert oder bereits Profi auf diesem Gebiet ist.
Bei der Buchführung kann ein Steuerberater Hilfestellung leisten oder diese sogar ganz übernehmen. Hierbei ist es wichtig darauf zu achten, dass dieser sich mit Tierärzten und der Branche auskennt. Steuerberater, die hauptsächlich in anderen Branchen unterwegs sind, könnten einige Details übersehen.
Ein Rechtsanwalt gibt Ihnen wertvolle Hilfestellung bei Miet-, Gesellschafts- oder Übernahme-/Kaufverträgen. Auch hier gibt es branchenspezifische Details, die zu beachten sind. Unangenehme Folgen, wie zum Beispiel der Verlust der Mietimmobilie durch eine eventuelle zeitliche Verzögerung durch diverse Beteiligte, kann durch einen optimal aufgesetzten Vertrag abgefedert werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist laut Berufsordnung der einzelnen Kammern Pflicht für Tierärzte. Außerdem ist es ratsam, teures Inventar, elektronische Geräte, das Praxisgebäude sowie die Patientendaten ausreichend abzusichern.
Sichern Sie außerdem Ihre Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab! Dies ist auch für die Finanzierungszusage von Relevanz.
Bei der Wahl der Krankenversicherung und Besonderheiten in der Gemeinschaftspraxis gibt es aus Versicherungssicht einige Details zu beachten. Sprechen Sie uns hierfür einfach an! Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.
Um wirtschaftlich zu arbeiten und genug für sich und Ihre Mitarbeiter zu erwirtschaften, sollten Sie pro Tierarzt einen Umsatz von mindestens 250.000 € netto pro Jahr anstreben. Welche Stellschrauben dafür wichtig sind, besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Optimierung.
Der Weg in die eigene Tierarztpraxis sollte detailliert vorbereitet und professionell geführt werden. Unsere Checkliste für Gründer einer Tierarztpraxis gibt eine Orientierung aller relevanten Fragen, mit denen Sie sich zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit beschäftigen sollten.
41% der angestellten Tierärzt:innen planen sich selbstständig zu machen! (TVD Gehaltsreport 2022, 575 Befragte)
Dass die eigene Tierarztpraxis entgegen weitläufig verbreiteten Meinungen wieder zunehmend an Attraktivität gewinnt, lässt sich auch in unserem Beratungsalltag deutlich erkennen.
In unseren kostenlosen Erstberatungen begegnen uns einige Fragen immer wieder, was Tim Kasten und Julian Knierim veranlasst hat, diese „FAQ der Praxisgründung“ in einem kurzen Video zu beantworten und öffentlich zu teilen.
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Sie spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen? Sie wissen aber nicht, wie Sie das Ganze richtig angehen sollen? Oder Sie wünschen sich mehr Unterstützung bei der Umsetzung? Dann ist unser Seminarreihe „Praxisgründerwebinare“ genau das Richtige für Sie! Dabei profitieren Sie von unserem Partner-Netzwerk. Unsere Experten geben Ihnen umfangreiches Wissen an die Hand, damit Ihre Gründung von Anfang an von Erfolg gekrönt ist.
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