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Motivieren Sie Ihre TFA und angestellte TierärztInnen – mit einer staatlichen Förderung!

Wussten Sie schon, dass die meisten Tierärzte gesetzlich verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu ermöglichen? Noch nicht? Sie sind nicht allein!

Laut einer aktuellen Umfrage wissen lediglich 17 % aller Arbeitgeber in Deutschland um die Pflichten, welche mit dem vor knapp zwei Jahren eingeführten „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) einhergehen.

„Pflichten“ klingen lästig, aber warum drehen wir den Spieß nicht um und gehen gemeinsam auf Ihre Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierärzte/innen zu, um die zahlreichen Vorteile für beide Seiten voll auszuschöpfen?

  • Eine bAV spart Steuern und Sozialabgaben, die an die Arbeitnehmer weitergereicht werden dürfen und erhöhen so deutlich den Sparbeitrag – ohne Mehrbelastung für den Arbeitgeber.
  • Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist für den Arbeitgeber günstiger als eine Gehaltserhöhung!
  • Arbeitnehmer bis EUR 2.200 Brutto werden, zusätzlich zur betrieblichen Altersvorsorge, besonders gefördert – mit nur sehr geringem Aufwand für den Tierarzt.
  • Sie erhöhen die Mitarbeiterbindung und beugen Fluktuation in der Belegschaft vor.
  • Die Motivation der Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierärzte/innen mit betrieblicher Altersvorsorge steigt.
  • Sie haben mit einer betrieblichen Altersvorsorge ein zusätzliches Argument bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter auf Ihrer Seite.

Egal ob Sie tarifgebunden sind oder nicht: Der Tarifvertrag zur bAV zwischen dem BPT e.V. und dem Verband med. Fachberufe e.V. bietet jedem Tierarzt eine rechtssichere Anleitung zur Umsetzung der bAV in der eigenen Praxis.

Der Tarifvertrag sieht eine Anschubfinanzierung des Tierarztes für seine Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierärzte/innen, sowie eine anteilige Weitergabe der Ersparnis auf die Sozialversicherungsbeiträge vor. Sie zeigen ihren Mitarbeitern dadurch ihre Wertschätzung und sichern sich die oben genannten Vorteile für ihre Tierarztpraxis.
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Hier können Sie den Tarifvertrag einsehen.

Nutzen Sie unser Beraternetzwerk um sich zur betrieblichen Altersversorgung zu informieren, ihre Arbeitgeberpflichten rechtssicher zu erfüllen und sich ein individuelles Angebot für ihre Praxis erstellen zu lassen.

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