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Neuer Tarifvertrag – Jetzt 55€ statt 45€ zur Altersvorsorge

Chancen, Herausforderungen & Umsetzung

Bei den Tarifverhandlungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) am 9. Dezember 2019 in Frankfurt am Main haben sich die Tarifparteien auf Änderungen beim Gehaltstarifvertrag (GTV) und Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) verständigt.
Die Verhandlungspartner – der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. – haben sich auf eine 36-monatige Laufzeit (1. Januar 2020 – 31. Dezember 2022) geeinigt.
Verhandelt wurde auch der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Danach steigt die Anschubfinanzierung für TFA mit einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von 20 und mehr Stunden sowie für Auszubildende nach der Probezeit auf monatlich 55 EUR. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden erhalten 32,50 EUR monatlich. Dabei waren sich die Tarifpartner einig, dass die Beschäftigten selber stärker sensibilisiert werden müssen, in ihre Altersrente mit eigenen Beiträgen zu investieren.

Chancen der bAV für TFA & Angestellte Tierärzte

  • Eine bAV spart Steuern und Sozialabgaben, die an die Arbeitnehmer weitergereicht werden dürfen und erhöhen so deutlich den Sparbeitrag – ohne Mehrbelastung für den Arbeitgeber
  • Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist für den Arbeitgeber günstiger als eine Gehaltserhöhung!
  • Arbeitnehmer bis EUR 2.200 Brutto werden, zusätzlich zur betrieblichen Altersvorsorge, besonders gefördert – mit nur sehr geringem Aufwand für den Tierarzt
  • Sie erhöhen die Mitarbeiterbindung und beugen Fluktuation in der Belegschaft vor
  • Die Motivation der Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierärzte/innen mit betrieblicher Altersvorsorge steigt
  • Sie haben mit einer betrieblichen Altersvorsorge ein zusätzliches Argument bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter auf Ihrer Seite

Highlights der TVD Praxis-Rente

  1. TVD ist seit mehr als 60 Jahren auf Tierärzte spezialisiert – Ansprache der Mitarbeiter wird durch Zielgruppenwissen unterstützt
  2. Hauseigener Rahmenvertrag über den Corona e.V.
  3. Beitragsbefreiung im BU Fall bis 276 € (Höchstbetrag für die bAV) ohne Gesundheitsprüfung möglich
  4. 10% Beitragsrabatt auf Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit (TFA & TA)
  5. Pflegerentenoption inkl. (Erhöhte Rente bei Pflegefall frei wählbar)
  6. Renten Option inklusive (sogar erhöhte Rente bei Erkrankung zu Rentenbeginn möglich)
  7. Hoher garantierter Rentenfaktor für eine spätere Rente

Hier können Sie den Tarifvertrag einsehen.

Nutzen Sie unser Beraternetzwerk, um sich zur betrieblichen Altersversorgung zu informieren, Ihre Arbeitgeberpflichten rechtssicher zu erfüllen und sich ein individuelles Angebot für Ihre Praxis erstellen zu lassen.

Ihre Ansprechpartner:

Jan Janicki
+49 421 – 89 85 818