
versicherung
Keine Angst vor bissigen Patienten!
Sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeit: Die Unfallversicherung für Tierärzte schützt vor Unfällen mit bleibenden Schäden, ganz egal, ob sie im privaten oder beruflichem Umfeld geschehen. In der Tierarztpraxis kommt es leider häufiger vor, dass nach einem Tierbiss ein Finger steif bleibt oder gar amputiert werden muss.
Die Unfallversicherung tritt bei privaten und beruflichen Unfallfolgen ein, weltweit und rund um die Uhr – unabhängig vom Grad einer Berufsunfähigkeit.
Die Unfallversicherung für Tierärzte zahlt eine einmalige Invaliditätsleistung, wenn durch einen Unfall z.B. während einer Behandlung in der Tierarztpraxis oder in der Freizeit eine dauerhafte Invalidität zurückbleibt.
Bei Vertragsabschluss vereinbaren sie mit uns eine versicherungssumme. Die besondere Gliedertaxe für Tiermediziner sichert Ihnen dann z.B. bei Verlust des Daumens oder Zeigefingers 55 Prozent statt der üblichen 20 Prozent der Versicherungssumme zu. Durch eine zusätzlich vereinbarte Progression steigt die Leistung ab 25 Prozent Invalidität sogar noch stärker an als bei einer linearen Leistung.
Mithilfe der Progression kann die Versicherungssumme in der Unfallversicherung um ein Vielfaches gesteigert werden. Sie greift ab einem Invaliditätsgrad von 26% und sorgt bei höheren Invaliditätsgraden für hohe Auszahlungssummen, die dann unbedingt benötigt werden. Mit einer Progression von z.B. 350% steigert sich die auszuzahlende Leistung bei 100&-iger Invalidität um 350%.