Die Krankenversicherung gliedert sich in die private (PKV) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Wie viel Beitrag zahle ich für meine gesetzliche Krankenversicherung?
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG: 56.250 € in 2020) sind in der GKV pflichtversichert. Die GKV bietet einen umfassenden Grundschutz, allerdings ohne gesonderte Wahlmöglichkeiten für den Versicherten. Die Leistungen der GKV sind gesetzlich geregelt und für alle Versicherten gleich. Der Beitrag ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen (durchschnittlich 7,8 % für den Arbeitnehmer). In der GKV sind Familienangehörige (Ehefrau und Kinder) ohne Einkommen oder als Minijobber beitragsfrei mitversichert.
Private Krankenzusatzversicherung
Pflichtversicherte in der GKV haben darüber hinaus die Möglichkeit private Kranken-Zusatzversicherungen abzuschließen. Es gibt sie für die Bereiche ambulante und stationäre Behandlung sowie Zahnersatz und -behandlung.
Durch solche Zusatzversicherung hat der GKV-Pflichtversicherte die Möglichkeit seine Absicherung zu verbessern und auf persönliche Bedürfnisse anzupassen.