Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine Absicherung des Einkommens bei Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen, da der Verlust des Einkommens zu den existenzbedrohenden Gefahren gehört.
Die Versorgungswerke für Tierärzte bieten zwar einen Basisschutz bei Berufsunfähigkeit, allerdings müssen sich praktizierende Tierärzte auf andere zulässige Tätigkeiten, die sie anhand ihrer Ausbildung machen können, verweisen lassen. Wer also – theoretisch – noch als Amtstierarzt, Gutachter oder Pharmareferent arbeiten kann, erhält keine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente). Des Weiteren knüpfen die Versorgungswerke die BU-Leistung an die komplette Aufgabe der tierärztlichen Tätigkeit. Deshalb ist die private Absicherung der Berufsunfähigkeit für jeden Tierarzt ein absolutes Muss!