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Praxispartner – Tierärztliche Gemeinschaftspraxis

Die tierärztliche Gemeinschaftspraxis – Gegenseitige Absicherung ist wichtig!

Wenn zwei oder mehrere Partner gemeinsam eine Tierarztpraxis eröffnen, gehen sie auch ein gemeinsames, finanzielles Risiko ein.

Schwere Krankheit, Unfall oder Tod eines Partners kann die gemeinsame Unternehmung existenziell gefährden.

Jede Gemeinschaftspraxis sollte sich mit dem Risiko das Partnerausfalls aus gesundheitlichen Gründen auseinandersetzen.

Im Todesfall, bei Krankheit oder Unfall: für fast alle Fälle gibt es die Möglichkeit die Praxispartner bzw. die Tierarztpraxis selbst gegen die finanziellen Folgen eines Ausfalls zu schützen.

Welche Leistung erwartet mich bei der Praxispartner-Absicherung?

In den meisten Fällen wird die Tierarztpraxis über eine einmalige Summe gegen die oben aufgeführten Gefahren abgesichert. Es ist aber auch eine über einen begrenzten Zeitraum ratierliche Leistung denkbar.

Wie berechnet sich der Beitrag?

Je nach Versicherungsart wird der Beitrag nach Alter, Versicherungssumme, Laufzeit und ggf. nach dem Gesundheitszustand ermittelt.

Lassen Sie sich durch unser erfahrenes Team beraten!