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Elektronische Geräte
in der Tierarztpraxis
schützen

Elektronik­versicherung für Tierärzte

Keine Sorge vor der Zerstörung Ihrer wertvollen elektronischen Geräte!

 

Zum teuersten und zugleich empfindlichsten Equipment einer Tierarztpraxis zählt die Ausstattung der elektronischen Geräte. Wenn z.B. ein Schallkopf zu Boden fällt, zahlt die Inventarversicherung nicht. Mit einer Elektronikversicherung sind alle elektronischen Geräte in Ihrer Tierarztpraxis geschützt.

 

Vor was sind die elektronischen Geräte in der Tierarztpraxis abgesichert?

 

Mit einer Elektronikversicherung lassen sich Schäden an Elektronik, Tiermedizintechnik und Telekommunikationsgeräten in der Tierarztpraxis, die durch unsachgemäße Handhabung, Sturz, Bruch oder Überspannungsschäden während der Öffnungzeiten passieren. Sie zahlt sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdverschulden. Es ist die Wiederbeschaffung eines gleichartigen Gerätes – und zwar zum Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert- versichert. Fahr-Tierarztpraxen können auch das Außenrisiko einschließen. Wenn zum Beispiel ein mobiles Röntgengerät bei einem Autounfall oder beim Einsatz auf der Weide beschädigt wird, ist dies ein versicherter Schaden. Auch wenn ein Kunde oder ein Patient den Schaden verursacht, kommt die Versicherung dafür auf.

Versicherte Gefahren: Feuchtigkeit, Überschwemmung, höhere Gewalt, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, Induktion, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler oder auch Schäden durch Tierbewegung oder Tierbiss etc. Bei mobilem Einsatz ist zusätzlich die Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes durch Unfall mit dem Fahrzeug oder Fallenlassen etc. versichert.

Welche Highlights bietet die Elektronikversicherung für Tierärzte?

 

  • Eigenschäden sind mitversichert
  • inkl. Smartphones/Tablets/Wartezimmer-TV o.ä.
  • Verzicht auf Abschreibung von Ultraschall- und Endoskopieköpfen
  • Verzicht auf Zeitwertentschädigung
  • Reparaturfreigabe bis 20.000 EUR Schadenhöhe ohne Rücksprache mit dem Versicherer
  • Verzicht auf Einwand grobe Fahrlässigkeit bis 50.000 EUR
  • inkl. Software und Mehrkostenversicherung

Was ist das Besondere im Schadenfall?

 

Da medizinische Geräte essentiell für den Betrieb in der Tierarztpraxis oder Tierklinik sind, können sie das Gerät nach einem Schadenfall vorab reparieren lassen  (bis zu 20.000 EUR ), ohne dass wir zuerst eine Freigabe durch die Versicherung erhalten müssen. Dadurch verlieren sie keine Zeit, den Tierarztpraxisbetrieb für Ihre tierischen Patienten schnell wie gewohnt weiterzuführen.

Muss eine genaue Auflistung der elektronischen Geräte, die in der Tierarztpraxis stehen, geliefert werden?

 

Grundsätzlich nicht, da es sich um eine Pauschalversicherung handelt.  Das bedeutet, dass (fast) alle elektronischen Geräte automatisch mitversichert sind. Eine Auflistung hilft aber dem Tierarzt die genaue Versicherungssumme festzustellen. Wir haben dazu einen Summenermittlungsbogen.

Wie ist das Verfahren bei Neuanschaffungen?

 

Nach dem Neukauf des elektronischen Gerätes melden Sie diesen mit dem Nettobetrag bei uns an – wir melden die Erweiterung dann dem Versicherer.

Was sind sinnvolle Erweiterungen für die Elektronikversicherung?

 

Es empfiehlt sich für elektronische Geräte, die  den Umsatz der Tierarztpraxis positiv beeinflussen, eine Mehrkostenversicherung für die Betriebsunterbrechung zu inkludieren, wenn dieses Gerät im Schadensfall ausfällt.

Mit dem exklusivem Deckungskonzept von TVD für Tierärzte schützen Sie Ihre wertvollen elektronischen Geräte in der Tierarztpraxis oder Tierklinik vor unsachgemäßer Handhabung oder andere äußere Umstände optimal ab!