Vor was sind die elektronischen Geräte in der Tierarztpraxis abgesichert?
Mit einer Elektronikversicherung lassen sich Schäden an Elektronik, Tiermedizintechnik und Telekommunikationsgeräten in der Tierarztpraxis, die durch unsachgemäße Handhabung, Sturz, Bruch oder Überspannungsschäden während der Öffnungzeiten passieren. Sie zahlt sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdverschulden. Es ist die Wiederbeschaffung eines gleichartigen Gerätes – und zwar zum Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert- versichert. Fahr-Tierarztpraxen können auch das Außenrisiko einschließen. Wenn zum Beispiel ein mobiles Röntgengerät bei einem Autounfall oder beim Einsatz auf der Weide beschädigt wird, ist dies ein versicherter Schaden. Auch wenn ein Kunde oder ein Patient den Schaden verursacht, kommt die Versicherung dafür auf.
Versicherte Gefahren: Feuchtigkeit, Überschwemmung, höhere Gewalt, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, Induktion, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler oder auch Schäden durch Tierbewegung oder Tierbiss etc. Bei mobilem Einsatz ist zusätzlich die Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes durch Unfall mit dem Fahrzeug oder Fallenlassen etc. versichert.