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Impfen durch Tierärzt*innen – Ist das Risiko in der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Bundestagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ vorgelegt, welches zeitlich befristet auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Tierarztpraxen vorsieht und der nach Beschluss im Bundestag am 10.12.2021 auch die notwendige Zustimmung des Bundesrats erhalten hat.

Das Impfen in Tierarztpraxen kann noch nicht sofort nach Inkrafttreten des o.g. Gesetzes starten.

Tierärzt*innen werden auf Grund der derzeitigen Impfstofflimitierungen und ungeklärten Umsetzungsdetails vermutlich zunächst nur die Ärzteschaft in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unterstützen können.

Quelle: Bundestierärztekammer, www.bundestieraerztekammer.de

 

Durchführung der Corona-Schutzimpfung bei Menschen versicherbar.

Wir haben uns intensiv mit unseren Versicherungspartnern im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung ausgetauscht und folgende Aussagen erhalten:

Die über TVD bei der Continentale versicherten Tierärzt*innen genießen einen beitragsfreien Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflicht, sofern hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen.

Für die über TVD bei der Versicherungskammer Bayern versicherten Tierärzt*innen kann die Durchführung von Coronaschutzimpfungen gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden.

Bei weiteren Versicherungsgesellschaften werden wir bei Bedarf im Rahmen von Einzelanfragen die Deckungserweiterung klären.

Bei Fragen dazu kommen Sie gerne auf uns zu.

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